Gestörter Bauablauf

Um einen Anspruch auf Mehrkosten aus einem gestörten Bauablauf geltend machen zu können, muss vom Anspruchsteller umfassend kausal dargelegt werden, wer die Störungen verursacht hat und welche Folgen sich jeweils aus diesen Störungen in tatsächlicher Hinsicht für den IST-Bauablauf ergeben haben. Dies fordert die nunmehr ständige Rechtsprechung spätestens seit der BGH-Entscheidung vom 24.02.2005 (VII ZR 141/03).

Mit unserer langjährigen Erfahrung in Lehre und Anwendung im Bereich des Kausalitätsnachweises unterstützen wir Sie gerne mit der Erstellung eines Gutachtens zu einem gestörten Bauablauf, um Ihre Ansprüche analog zu den Anforderungen der gültigen Rechtsprechung aufzubereiten. Das Kernstück des Kausalitätsnachweises stellt hierbei der sogenannte störungsmodifizierte Terminplan dar, der die schrittweise Entwicklung des geplanten SOLL-Bauablaufes unter Einwirkung der verschiedenen Störungen aus der Risikosphäre der Projektbeteiligten bis hin zum IST-Bauablauf üblicherweise per Netzplantechnik ermittelt und visualisiert.

Gleichermaßen stehen wir Ihnen gerne bei der Abwehr von Forderungen zur Verfügung, die gegen Sie erhoben werden. Nur mit einer dezidierten Prüfung der Inhalte und Darstellungen eines Anspruchstellers kann es gelingen, ungerechtfertigte Forderungen abzuweisen bzw. auf ein richtiges Maß zu kürzen. Angriffspunkte können hierbei z.B. eine Nicht-Berücksichtigung von Störungen aus der Risikosphäre des Anspruchstellers, eine fehlende oder unzulängliche Berücksichtigung des IST-Ablaufes oder eine nicht störungsscharfe Darstellung und Auswertung der Störungsfolgen sein.

 

Der vollständige Kausalitätsnachweis muss die Versäumnisse aller Projektbeteiligten berücksichtigen und sich am konkreten IST-Ablauf orientieren!